»kulturweit« wurde als Freiwilligendienst des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Deutschen UNESCO-Kommission eingerichtet.
Hiermit können Personen aus Deutschland, die zwischen 18 und 26 Jahre alt sind und ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, für sechs oder zwölf Monate als Freiwillige in Afrika, Asien oder Lateinamerika oder in Staaten Mittel- und Osteuropas tätig sein, wobei sie in Partnerorganisationen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands eingesetzt werden. Zur Wahl stehen der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), das Deutsche Archäologische Institut (DAI), das Goethe-Institut (GI), der Pädagogische Austauschdienst (PAD) und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sowie UNESCO-Nationalkommissionen und Natur-Einsatzstellen weltweit.
Typische Aufgaben der kulturweit-Freiwilligen sind die pädagogische Mitarbeit in deutschen Auslandsschulen, insbesondere die Durchführung von Unterrichtsassistenzen, Betreuungstätigkeiten bei den Nachmittagsangeboten der Schulen und die Organisation und Durchführung von Projektwochen. Beim Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Goethe-Institut werden die Freiwilligen oftmals in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Projekt- und Kulturmanagement und Sprachvermittlung eingesetzt. In den Länderabteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts können die Freiwilligen bei der Aufbereitung und Präsentation archäologischer Facharchive und in der Öffentlichkeitsarbeit aktiv werden.
Monatlich 300 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 150 Euro Taschengeld.Personen, die einen kulturweit – Freiwilligendienst ableisten, erhalten monatlich 300 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 150 Euro Taschengeld. Außerdem werden die Reisekosten vollständig übernommen. Selbst tragen müssen die Freiwilligen die Anreisekosten zu den Vor- und Nachbereitungsseminaren in Deutschland und alle weiteren Kosten im Gastland, die die genannte Unterstützung übersteigen. Die Deutsche UNESCO-Kommission als Trägerorganisation schließt für alle Freiwilligen eine Auslandskranken-, Haftpflicht-, und Unfallversicherung ab. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Der Freiwilligendienst mit kulturweit gilt als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes. Der Dienst kann auch als Ersatz zum Zivildienst geleistet werden, in diesem Fall muss ein zwölfmonatiger Dienst geleistet werden.