„Liebe Landsleute, …“

Die deutsche Botschaft in Santiago schreibt mir (Anrede: „Liebe Landsleute“) über das Wahlrecht von Auslandsdeutschen. Die dürfen nämlich nur wählen, wenn sie „nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14.Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt“.

Ist mir aber recht egal, bin ja in 100 Tagen wieder zu Hause.

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