Mañana! y puntualidad

Ein Phänomen, das ich des öfteren in Reiseführern über Mexiko lesen durfte und mittlerweile selbst bestätigen kann, ist das des „Mañana´s “ und der Unpünktlichkeit. Im Deutschen übersetzt heißt das Wort „Mañana“ = „Morgen“. Passender wäre jedoch in vielen Fällen „irgendwann, aber bestimmt nicht morgen“.
Hilde warnte mich im Vorfeld vor meines Aufenthaltes hier, dass man in Mexiko ein anderes Verständnis von Pünktlichkeit und zügigem Arbeiten habe, als wir es aus Deutschland kennen.

Die Erfahrung mit Unpünktlichkeit machte ich bereits bei meinen Zumba und Yoga Kursen, die bisher nie pünktlich anfingen. Aber: Die volle Zeit gibt es trotzdem, es wird eben länger gemacht.
Mein Schulpass ist ein passendes Beispiel für das „Mañana“. Fast täglich fragte ich nach, wann ich diesen bekäme – immerhin, man bekommt damit viele Rabatte, die ich sehnlichst erwartete – und immer wieder bekam ich zu hören „Mañana!“ Heute, ca. 1 ½ Monate nach meiner Ankunft, bekam ich ihn. Aber wie Hilde auch meinte: „Irgendwann klappt´s dann immer“ und das stimmte ja auch. 🙂
Dazu muss ich noch sagen, dass man durchaus präziseste Bürokratie finden kann. Wegen meiner Aufenthaltsgenehmigung war ich gefühlte hundert Mal beim Amt für Migration in Puebla, da immer etwas an Unterlagen fehlte oder falsch war, das Amt pünktlich um neun öffnete, aber eben auch pünktlich um eins schloss und ich daher vieles nicht rechtzeitig besorgen konnte… also dachte ich immer aufs neue: „Mañana“.
Viele die schon einmal ein Visum etc. beantragen mussten erinnert dieser Prozess bestimmt auch an Deutschland oder?
Für alle politisch Interessierten ist es bestimmt auch spannend sich einmal mit der neuen Maßnahme der Berliner Auslandszentrale wegen mangelndem Personals auseinander zu setzen: Aufenthaltsgenehmigungen werden nicht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, für ein halbes Jahr, sondern für ein Jahr ausgestellt, damit die Antragsstellenden nicht so schnell wiederkommen.
Außerdem bekommen Asylbewerber, Flüchtlinge usw., die sich lange vor der Öffnungszeit des Amtes anstellen und trotzdem nicht mehr an die Reihe kommen können (Personalmangel), eine Bescheinigung, dass sie da waren und Monate später wieder erscheinen sollen.
Das hat Konsequenzen: Würden sie laut europäischem Recht abgeschoben werden müssen, so können sie nun weiterhin Sozialleistungen beziehen.
Andererseits: Würden sie (laut europäischem Recht) eine Aufententsgenehmigung erhalten, so könnten sie arbeiten und sich in die Gesellschaft integrieren, was ihnen durch diese Maßnahme nun entgeht.

Was denkt ihr darüber?

¡Hasta Mañana!

Eure Sophie

Quelle:
Berlins Ausländerbehörde kapituliert vor Flüchtlingen
23.04.2015 11:36 Uhr von Fatina Keilani